Ärztliches Gutachten Sportbootführerschein
Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Bodenseeschifferpatent / Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen. Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder ähnlichem ausweisen.
Während der ärztlichen Untersuchung wird sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet. Ferner erfolgt eine umfangreiche Beratungsgespräche (Anamnese). Zur Untersuchung sollten Sie eine etwaige Seh- oder Hörhilfe und ein amtliches Ausweisdokument mitbringen.
Untersuchung des Sehvermögens:
- Bestimmung der Sehschärfe: Dies geschieht mit Hilfe der Landolt-Ringe (verschieden große Kreise mit einer Öffnung an einer beliebigen Stelle). Der Patient muss den Ort der Öffnung erkennen können.
- Farbunterscheidungsvermögen: Der Bewerber wird mit einem anerkannten Farbtafeltest geprüft. Ziel ist es anhand der Farbtöne eine Zahl zu erkennen. Zeigt sich ein Farbschwäche, so ist nur eine Grünschwäche zulässig.
Untersuchung des Hörvermögens:
Ihr Nutzen
Für eine sichere Freizeitgestaltung mit dem Sportbootführerschein ist der Eignungstest als sinnvolle Maßnahme vor dem Prüfungsantritt zu sehen.
Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers und anderer Personen.